Ich berate Sie in allen Phasen des gegen Sie geführten Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
Schwierigkeit und Umfang Ihrer Angelegenheit haben dabei Einfluss auf die anfallenden Kosten.
Grundsätzlich rechnen Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Daneben ist jedoch auch die Vereinbarung einer Stunden- oder Pauschalvergütung möglich.
Gerne können wir diese Fragen in einem unverbindlichen Erstgespräch klären.